HEGEFISCHEN KAISERFELD

Januar 2025

 

 

Die Termine 2025 für das Hegefischen am Kaiserfeld stehen fest

 

Die Termine für das ganze Jahr sind mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung verschickt worden und von jedem Mitglied auf unserer Internetseite einsehbar.

 

Es wird  nicht individuell zum Fischen eingeladen.

 

Wer zum Hegefischen kommen möchte muss sich vor dem jeweiligen Termin telefonisch 06184-9369933 (Anrufbeantworter) oder per E-Mail info@av-gebemm.de  anmelden. Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

 

Nur nach bestätigter Anmeldung ( bitte aktuelle Telefonnummer hinterlassen) durch den Vorstand ist dann die Teilnahme möglich.

Wer ohne bestätigte Anmeldung kommen sollte, kann leider nicht teilnehmen.

 

Die Termine für das Hegefischen sind immer am Wochenende - Samstags und Sonntags.

Der Treffpunkt ist grundsätzlich um 08:00 Uhr direkt vor der Einfahrt zum Kaiserfeld.

Ende der Veranstaltung ist etwa gegen 13:00 Uhr.

 

Das Nachtangeln findet von18:00 Uhr bis 24:00 Uhr statt.

 

29.+30.03.2025 / Anmeldung ab 2 Wochen vorher

 

26.+27.04.2025 / Anmeldung ab 2 Wochen vorher 


24.+25.05.2025 / Anmeldung ab 2 Wochen vorher


28.+29.06.2025 / Anmeldung ab 2 Wochen vorher


26.+27.07.2025 / Anmeldung ab 2 Wochen vorher


30.+31.08.2025   18:00 – 24:00 Uhr!!! / Anmeldung ab 2 Wochen vorher


27.+28.09.2025 / Anmeldung ab 2 Wochen vorher


11.+12.10.2025 / Anmeldung ab 2 Wochen vorher

 

 

 

Regeln für unser Hegefischen

 

Es ist jedem Mitglied gestattet, 1 Angel mit beliebigem Köder, (keine Boilies) zu benutzen. Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder (lebender Köderfisch) und gefärbte Maden sind verboten. Weitere Anweisungen erfolgen direkt vor Ort. Während des Fischfangs muss der Angelfischer folgende Geräte mitführen:

 

1. Unterfangkescher

2. Hakenlöser

3. Maßband

4. Messer

5. einen gefüllten Wassereimer

6. Kugelschreiber (Dokumentation des Fanges)

 

Anfüttern mit Mais und Maden in geringen Mengen ist erlaubt.

 

 

Schonzeiten und Mindestmaße

 

Es gelten die in der Hessischen Fischereiverordnung festgelegten Schonzeiten, Mindestmaße und Schutzbestimmungen. Die jeweils aktuellen Vorschriften und Bestimmungen der Fischereiverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sind zu beachten.

Der Fang eines maßigen Fisches muss sofort dokumentiert werden, diese Dokumentation wird nach Angelende  protokolliert.

 

 

Verboten ist ...

das Angeln vom Boot oder ähnlichen Schwimmkörpern.

die Verwendung von Blut oder Innereien zur Anfütterung.

 

Es dürfen maximal ...

ein (1) Raub- und ein (1) Edelfisch 

nur zum Eigenverbrauch gefangen und mitgenommen werden.

 

 

Allgemeine Grundregeln und Hinweise

 

Landung der Fische mit Unterfangkescher, bei größeren Raubfischen auch Gaff möglich.

Hände beim Anfassen der Fische befeuchten, beim Abködern vorsichtig verfahren, um Verletzungen und Quälerei zu vermeiden.

Eintragung in die Fangliste (Statistik) ist sofort nach dem Fang vorzunehmen.

Die Angelplätze sind sauber zu halten und von Unrat zu befreien.

 

Verwendung von Setzkeschern

Setzkescher müssen mindestens 3,50 m lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 m aufweisen. Sie sind durch eine geeignete Vorrichtung auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern. Der Setzkescher ist möglichst parallel zur Gewässeroberfläche auszulegen. Es dürfen nicht mehr als 1 kg Fische pro 100 dm³ (Liter) Setzkeschervolumen, berechnet als Produkt der Fläche des kleinsten Ringes und dem Abstand der äußeren Ringe, gehältert werden.

 

Haftung

Das Betreten der gepachteten oder eigenen Gewässer des AV Geb emm e.V. und das Ausüben der Angeltätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eine Haftung seitens des Angelvereins ist ausgeschlossen.

 

Mit Betreten des Gewässers erkennt man die „Regeln für das Hegefischen“ an.

 

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Kontakt:

 

AV Geb emm e. V.
Langstr. 53
63549 Ronneburg

 

Vertreten durch:

 

1. Vorsitzender

Hans-Jürgen Dörr

Tel:    0 61 84  93 699 33
Fax:   0 61 84  90 01 92

 

Mail:  info@av-gebemm.de

 

     

 

 

 

 

 

Vorstandsmitglieder 2025:

 

Vorsitzender:        


Stv. Vorsitzender:  


Kassierer:              


Schriftführer:        


Arbeitsdienstleiter: 

   

Gewässerwart IGK:

 

Fischereiaufseher Kaiserfeld:


Hüttenwart:  

 

Jugendwart:

 

 

 

 

 

 


Hans-Jürgen Dörr

 

Patrick Bach

 

Hans-Günter Pabst


Dominik Brenne


Herbert Bach

 

Christian Trefftz

 

Christian Trefftz

 

Marc Senske

 

unbesetzt